Haushaltshilfe beantragen über die Krankenkasse bei

Schwangerschaft

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft

Wenn Sie in der Schwangerschaft oder in der Zeit nach der Geburt Hilfe im Haushalt benötigen, haben Sie Anspruch darauf. 

Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h SGB V verankert.

Beispiele für einen Anspruch in der Schwangerschaft und nach der Entbindung:

  • Hyperemesis gravidarum – eine extreme Form der normalen Übelkeit und Erbrechen während der Schwangerschaft.
  • Sie haben frühzeitige Wehen
  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
  • Geburtskomplikationen
  • Kaiserschnitt
  • postpartale Depression / Wochenbettdepression
  • psychische Krise/ Gründe
  • verzögerte Wundheilung
  • starker Blutverlust
  • wiederkehrende
  • Brustentzündungen oder Milchstau
  • Stillprobleme

Anspruchsdauer:
Der Anspruch besteht, solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt

Keine Zuzahlung für Schwangere!!!

Wir möchten Ihnen helfen diesen Anspruch geltend zu machen und Sie umfassend zu beraten.

100% Übernahme durch Ihre Krankenkasse
Wir übernehmen die Beantragung für Sie.
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