Haushaltshilfe beantragen über die Krankenkasse bei
Pflegebedürftigkeit
Neuigkeiten in der Pflege!
📢 Wichtige Neuerungen in der Pflege ab dem 01.07.2025! 📅
Ab Juli gibt es mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen 💙
Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
✅ Entlastungsbetrag
💰 1.573,00 Euro (monatlich 131€)
📌 Für Pflegegrad 1 bis 5
✅ Verhinderungspflege
💰 1.685,00 Euro jährlich
📌 Ab Pflegegrad 2
🆕 NEU: Die 6-monatige Wartezeit entfällt!
➡️ Verhinderungspflege ab dem ersten Tag möglich!
✅ Kurzzeitpflege
💰 1.854,00 Euro jährlich
📌 Ab Pflegegrad 2
🔍 Was bedeutet das für Sie?
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und schnellere Entlastung im Pflegealltag! 🙌
Ab Juli gibt es mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen 💙
Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
✅ Entlastungsbetrag
💰 1.573,00 Euro (monatlich 131€)
📌 Für Pflegegrad 1 bis 5
✅ Verhinderungspflege
💰 1.685,00 Euro jährlich
📌 Ab Pflegegrad 2
🆕 NEU: Die 6-monatige Wartezeit entfällt!
➡️ Verhinderungspflege ab dem ersten Tag möglich!
✅ Kurzzeitpflege
💰 1.854,00 Euro jährlich
📌 Ab Pflegegrad 2
🔍 Was bedeutet das für Sie?
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und schnellere Entlastung im Pflegealltag! 🙌
Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigkeit
Sollten Sie pflegebedürftig sein, können Sie bereits ab Pflegegrad 1 Leistungen Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen. Und zwar zu 100% der Kosten! Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Beantragung.