Haushaltshilfe beantragen über die Krankenkasse bei
Krankheit oder Unfall
Haushaltshilfe bei Operationen / Krankheit
Gesetzlich gesicherter Anspruch:
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 38 SGB V verankert
Anspruchsdauer:
Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch bis zu 26 Wochen.
Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang kann variieren.
Sollten Sie Haushaltshilfe in Anspruch nehmen müssen, weil Sie einen Unfall, eine Operation oder eine Krankheit haben, können Sie Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe geltend machen.
Beispiele für einen Anspruch bei einer Erkrankung:
- Krebs
- Chemotherapie
- Strahlentherapie
- Stammzelltransplantation
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Knochenbruch
- Bandscheibenvorfall
- Gallenblasenentfernung
- Hüftgelenksoperation
- Usw.
Kostenübernahme:
Ihre Krankenkasse übernimmt bis zu 90% der Kosten! Für Schwangere werden 100 % der Kosten von der Krankenkasse getragen.
Für Betroffene mit einer schweren Erkrankung, Operation oder einer anderen Diagnose werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen.
Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 1,25 € – 3,35 € pro geleistete Stunde, außer Sie sind Zuzahlungsbefreit.
