Wir sind vielfältig aufgestellt:
Leistungen
Unterstützung im Haushalt
- Wohnungsreinigung
- Oberflächen und Böden wischen
- Unterstützung bei Wäscheversorgung,
- Müllentsorgung,
- Betten herrichten und Bettwäsche wechseln
- leichte Gartenarbeit
(auf Anfrage) - einfache Fensterreinigung
(auf Anfrage)
Unsere Haushaltshilfen dürfen aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen nicht auf Leitern steigen und keine handwerklichen Aufgaben übernehmen!

Begleitung und Betreuung
- Kinderbetreuung
- Einkäufe und Botengänge
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Freizeitaktivitäten
- Behördengänge
- Pflanzenpflege
- Gesellschaft leisten
- Haustierversorgung
- Organisation der Alltagsgestaltung
- Usw.
Beratung und Vermittlung
- Hilfe bei Antragsstellung
- kostenloses Pflegepaket
- kostenfreier Hausnotruf
Abrechnung über Kasse
Wir rechnen die Kosten für Ihre Haushaltshilfe zu 100% seitens Ihrer Pflegekasse ab oder über den jeweiligen Kostenträger z.B. auch gesetzliche Krankenkassen.
Denn es gilt:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, ab Pflegegrad 1, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von bis zu 131,00 € monatlich.
2.528 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2
Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt jährlich 1.685 €.
Zusätzlich können Sie 843€ pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für die Unterstützung mittels einer Haushaltshilfe nutzen.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender zu verwenden.