Wir sind vielfältig aufgestellt:

Leistungen

Unterstützung im Haushalt

  • Wohnungsreinigung
  • Oberflächen und Böden wischen
  • Unterstützung bei Wäscheversorgung,
  • Müllentsorgung,
  • Betten herrichten und Bettwäsche wechseln
  • leichte Gartenarbeit
    (auf Anfrage)
  • einfache Fensterreinigung
    (auf Anfrage)

Unsere Haushaltshilfen dürfen aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen nicht auf Leitern steigen und keine handwerklichen Aufgaben übernehmen!

 

Begleitung und Betreuung

  • Kinderbetreuung
  • Einkäufe und Botengänge
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Freizeitaktivitäten
  • Behördengänge
  • Pflanzenpflege
  • Gesellschaft leisten
  • Haustierversorgung
  • Organisation der Alltagsgestaltung
  • Usw.

Beratung und Vermittlung

  • Hilfe bei Antragsstellung
  • kostenloses Pflegepaket
  • kostenfreier Hausnotruf

Abrechnung über Kasse

Wir rechnen die Kosten für Ihre Haushaltshilfe zu 100% seitens Ihrer Pflegekasse ab oder über den jeweiligen Kostenträger z.B. auch gesetzliche Krankenkassen.

Denn es gilt:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, ab Pflegegrad 1, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von bis zu 131,00 € monatlich.

2.528 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2

Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt jährlich 1.685 €.

Zusätzlich können Sie 843€ pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für die Unterstützung mittels einer Haushaltshilfe nutzen.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender zu verwenden.